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Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht
10.10.2007 |
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Veränderungen im Gemeinnützigkeits- und steuerlichen Spendenrecht durch das „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engage-ments“
Der Bundesrat hat am 21. September in zweiter Lesung den Gesetzentwurf zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements verabschiedet. Das Gesetz ist rückwirkend zum 1. Januar 2007 in Kraft getreten und sieht unter anderem Steuererleichterungen für Spender und Stifter vor. Hier finden Sie eine Zusammenstellung der beschlossenen Änderungen.
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