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6. Februar 2023
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Offener BriefGesetz zur digitalen Mitgliederversammlung
Während der Pandemie war es möglich, digitale Versammlungen für Vereins- und Stiftungsorgane auch ohne ausdrückliche Erlaubnis in den jeweiligen Vereins- und Stiftungssatzungen durchzuführen. Seit Sommer 2022 ist diese Regelung ausgelaufen. Am 09.02.2023 stimmt der Bundestag über ein neues Gesetz zur digitalen Mitgliederversammlung im Vereinsrecht ab, das allerdings nur hybride Mitgliederversammlungen ermöglichen soll. Nach dem Entwurf soll zwar eine rein digitale Versammlung per Videokonferenz möglich sein, wenn alle Mitglieder das ihnen eingeräumte Recht zur digitalen Teilnahme wahrnehmen. Wenn aber ein Mitglied die Teilnahme in Präsenz fordert, indem es das ihm eingeräumte Recht nicht wahrnimmt, muss die Versammlung in Präsenz oder in hybrider Form durchgeführt werden.
Am 06.02.2023 übermittelte das Bündnis für Gemeinnützigkeit einen offenen Brief an die stellvertretenden Vorsitzenden, rechtspolitischen Sprecher*innen sowie zuständigen Berichterstatter*innen der regierungstragenden Fraktionen mit dem dringenden Apell, den in der Praxis nicht zielführenden Regelungsvorschlag zu überdenken. Wir fordern mit dem Bündnis für Gemeinnützigkeit, dass Mitgliederversammlungen in jedweder Form elektronischer Kommunikation abgehalten werden können. So entsteht eine echte Wahlfreiheit der zuständigen Organe zwischen Präsenzveranstaltung und digitaler oder hybrider Mitgliederversammlung.
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