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Fragen und Antworten für DFRV-Mitglieder

Auch wenn Ihr Arbeitgeber als Organisation / Dienstleister Mitglied ist, können Sie gerne weiterhin als Einzelmitglied dem Verband angehören. Wir freuen uns über jede und jeden, die oder der sich in den Verband einbringen möchte. Mit einer weiter bestehenden Einzelmitgliedschaft behalten Sie auch Ihr ganz persönliches Stimmrecht auf der Mitgliederversammlung.

Der Ausschuss „Standards für eine gute, ethische Fundraising-Praxis“  hat zu diesen Fragen eine Reihe von Best-Practice Beispielen zusammenstellt. Sie finden diese Beispiele HIER.

Aktuell sind unsere Studien und Zahlen leider nicht online verfügbar. Melden Sie sich bitte einfach in der Geschäftsstelle, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Bei Spenden in einer Höhe von bis zu 200 € pro Spende erkennt das Finanzamt in der Regel auch einen Kontoauszug als Nachweis an. Ansonsten wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle unter info@dfrv.de

Um Verstöße gegen die Ethikregeln kümmert sich die Schiedkommision des Verbands. Sie ist ein derzeit vierstimmiges Gremium, das für vier Jahre von der Mitgliederversammlung gewählt wurden. Sie wird den Fall prüfen und dann über die passenden Maßnahmen entscheiden. Bitte senden Sie Beschwerdeanträge an folgende Adresse:

Deutscher Fundraising Verband. e.V.
Schiedskommission
Brüderstraße 13
10178 Berlin

 

Sie haben die Antwort auf Ihre Frage hier noch nicht gefunden? Dann schreiben Sie uns unter info@dfrv.de