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Ethik im Fundraising

Grundregeln für eine gute, ethische Fundraising-Praxis

Der Deutsche Fundraising Verband hat zwei sich ergänzende Regelwerke für gutes ethisches Fundraising erarbeitet:  Die „19 Grundregeln für eine gute, ethische Fundraising-Praxis“ und die „Charta der Spenderrechte“.

Jedes Mitglied des Deutschen Fundraising Verbandes verpflichtet sich, die vom Verband erarbeiteten Ethikregeln einzuhalten. Sollten Sie Verstöße oder unseriöse Geschäftspraktiken feststellen, senden Sie bitte eine entsprechende Nachricht an unsere Schiedskommission: schiedskommission@dfrv.de.

Weitere Informationen zur Schiedskommission und ihren Mitgliedern finden Sie hier: Schiedskommission

Ergänzend zu den Grundregeln hat der Fachausschuss Ethik Kommentare erstellt, die als Verständnishilfe gedacht sind.

Charta der Spenderrechte

Menschen streben nach einer besseren Gegenwart und Zukunft, einer menschenwürdigen, solidarischen und die Natur achtenden Gesellschaft. Freiwillig Unterstützende helfen konkret, sie ermöglichen mit ihrem Engagement die Verwirklichung von Projekten und Programmen.

Diese Charta ist eine freiwillige Selbstverpflichtung gemeinwohlorientierter Organisationen zum fairen und transparenten Umgang mit Spendern sowie eine ausdrückliche Anerkennung ihrer gesetzlich geregelten Rechte.

Diese Charta festigt die einmaligen, gelegentlichen oder regelmäßigen Beziehungen zwischen Spendern sowie den von ihnen geförderten Organisationen. Hierbei werden die Interessen von Spendern durch die in dieser Charta niedergelegten Prinzipien guten Verwaltungshandelns für Zwecke des Gemeinwohls über ihre bestehenden Rechte hinaus wahrgenommen und geachtet. Die Organisationen verstehen sich als Mittler zwischen Gebenden und Empfangenen und als Treuhänder der gegebenen Unterstützung.

Der Deutsche Fundraising Verband (DFRV) empfiehlt allen im Dritten Sektor tätigen Organisationen, diese Charta anzuwenden. Seine Verbandsmitglieder beachten die Charta als verbindlich und tragen zur internen und externen Verbreitung der Charta bei. Die Charta bezieht sich auf alle Menschen, die gemeinnützige und andere gute Zwecke durch Geld, Sach- und Zeitspenden unterstützen. Alle Personenbezeichnungen dieser Charta beziehen sich auf beiderlei Geschlecht.

Spender entscheiden frei, wem und welchen Zwecken, wie, wann und in welcher Höhe sie ihre Zuwendungen geben. Ihre Entscheidungen dürfen nicht durch unangemessenen direkten oder indirekten – moralischen oder sozialen – Druck beeinflusst werden.

Jede satzungsgemäße Zweckbestimmung, mit der eine Zuwendung versehen ist, ist für die Organisation verpflichtend. Für den Fall, dass die Einhaltung einer Zweckbestimmung nicht möglich ist, ist die Organisation verpflichtet, schnellstmöglich darauf hinzuweisen.

Spender haben in diesem Fall das Recht

  • ihre Zuwendung zurückzuerhalten,
  • den Zweck im Rahmen der Möglichkeiten der Organisation umzuwidmen oder aufzuheben,
  • die Weiterleitung an eine andere Organisation zu ermöglichen.

Spender haben Anspruch auf wahrheitsgemäße, möglichst umfassende und zeitnahe Informationen über die Arbeit der Organisation und deren Ergebnisse.

Spender haben Anspruch auf die Einsicht in die Satzung sowie den aktuellen Tätigkeits- und Finanzbericht der Organisation. Dieser wird unaufgefordert öffentlich, mindestens aber auch Anfrage zugänglich gemacht, spätestens 12 Monate nach Abschluss des Geschäftsjahres.

Die im Finanzbericht darzustellende Rechnungslegung muss vollständig und nachvollziehbar sein. Im Finanzbericht weißt die Organisation den der Spendenwerbung anzurechnenden Anteil der Werbe.- und Verwaltungskosten im Verhältnis zu den durch die Spendenwerbung erzielten Einnahmen und den Ausgaben aus und erläutert, welche Kosten enthalten sind.

Spender haben Anspruch auf Information über die Struktur der Organisation (Satzung, Organigramm, ggf. Leitbild) und die verantwortlichen Personen – insbesondere der Mitglieder der Geschäftsführung, des Vorstandes und der Aufsichtsorgane. Diese Informationen werden veröffentlicht bzw. auf Anfrage zugänglich gemacht.

Spender haben Anspruch darauf, zu erfahren, in welcher Rolle, Funktion und in welchem Auftragsverhältnis ihnen handelnde Personen einer Organisation gegenübertreten.

Spender haben Anspruch darauf, zu erfahren, nach welchem Modell Fundraiser in den Organisationen bzw. diejenigen die als Dienstleister auftragsgemäß entsprechend tätig werden, vergütet werden. Sofern erfolgsabhängige Entgeltbestandteile gezahlt werden, ist deren prozentualer Anteil an der Gesamtvergütung zu belegen.

Spender haben Anspruch darauf, zu erfahren, aus welcher Quelle ihre Adressdaten stammen, was über sie in den Datenbanken der Organisation gespeichert ist und wie diese Informationen organisationsintern verwendet werden.

Sie haben Anspruch darauf, dass Datensicherheit und Datenschutz in der Organisation gemäß den gesetzlichen Vorgaben gewährleistet werden.

Spender haben Anspruch auf Schutz ihrer Privatsphäre. Sperrvermerke werden von den Organisationen dokumentiert und befolgt.

Spender haben Anspruch darauf, dass ihre Anliegen und Beschwerden, welche die Arbeit der Organisation betreffen, sorgfältig bearbeitet werden und sie in angemessener Zeit Auskunft erhalten.

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Verabschiedet am 20. April 2012 durch die Mitgliederversammlung des Deutschen Fundraising Verbandes in Berlin

Das Ethik-Signet des Deutschen Fundraising Verbands e.V.

Das Ethik-Signet belegt die Glaubwürdigkeit von spendensammelnden Organisationen gegenüber der Öffentlichkeit.

Ethikleitfaden im Großspendenfundraising

Der Leitfaden ist der guten, ethischen Fundraisingpraxis gewidmet. Er soll Fundraiser*innen, Organisationen
und Spender*innen einige wichtige Fragen und kritische Punkte im Bereich von Großspenden zu bedenken geben.
Um den unterschiedlichen Ansprüchen gerecht zu werden und nicht eine Perspektive über die anderen zu stellen,
ist der Leitfaden in vier Bereiche aufgeteilt: „Perspektive Organisation“, „Perspektive Fundraiser*innen“, „Perspektive
Großspender*innen“ sowie das alle Bereiche betreffende Thema „Datenschutz“.

HIER finden Sie die Broschüre “Ethik im Großspendenfundraising”

International Statement of Ethical Principles

Der Deutsche Fundraising Verband unterstützt das Bestreben der internationalen Gemeinschaft der Fundraiser, weltweite Standards fürs Fundraising zu setzen. Deshalb hat der Vorstand Anfang 2007 das International Statement of Ethical Principles ratifiziert. Das Papier, das von 30 Fundraising-Organisationen erarbeitet und erstmals auf dem vierten International Fundraising Summit am 16. Oktober 2006 in Noordwijkerhout vorgelegt wurde, definiert fünf universale Prinzipien des Berufsstandes: Ehrlichkeit, Respekt, Integrität, Empathie und Transparenz.

Die auf nationaler Ebene bestehenden ethischen Grundregeln werden im International Statement of Ethical Principles anerkannt und keineswegs außer Kraft gesetzt. Es geht vielmehr darum, länderübergreifende Grundsätze zur öffentlichen Rechenschaft, Transparenz und Effektivität festzuschreiben und die weltweite Fundraising-Gemeinschaft in einer universellen Deklaration fundamentaler Prinzipien zu vereinen. International umstritten bleibt die Frage der Provisionszahlungen. Nach den internationalen Standards „… sollten Fundraiser keine Kommission oder Provision in einem prozentualen Verhältnis zu eingeworbenen Mitteln vereinbaren.“ Diese Formulierung drückt das „wünschenswerte“ Ziel aus. Auch die Annahme von Gratifikationen wird klar abgelehnt. Eine leistungsorientierte Bezahlung, die nicht auf einem Prozentanteil der eingeworbenen Mittel basiert, muss im Voraus vereinbart werden.

Die Übersetzung der Internationalen Erklärung zu Ethischen Prinzipien im Fundraising sowie die englische Originalfassung finden Sie hier:

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