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Schiedskommission

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Im April 2010 wurde auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung des Deutschen Fundraising Verbandes die Gründung einer Schiedskommission beschlossen.

Die Aufgabe der Schiedskommission besteht darin, über Verstöße von Mitglieder gegen die „19 Grundregeln für eine gute ethische Fundraising Praxis“ und die “Charta der Spenderrechte” zu entscheiden. Sie kann von sich aus tätig werden oder von jedem, der einen Verstoß beobachtet hat, angerufen werden. Die Schiedskommission wird sich zunächst gemeinsam mit allen Beteiligten um Klärung des Sachverhalts, Erörterung der Streitfrage und eine Schlichtung bemühen. Hält der Ausschuss die Beschwerde für begründet und ist keine gütliche Einigung erfolgt wird er dem Vorstand eine oder mehrere der folgenden Sanktionen empfehlen:

  • eine schriftliche Rüge, verbunden mit der Aufforderung, schriftlich zuzusichern, das gerügte Verhalten künftig zu unterlassen;
  • die Mitgliedschaft des gerügten Mitglieds befristet auszusetzen oder es aus dem Deutschen Fundraising Verband auszuschließen;
  • die Veröffentlichung der Entscheidung in geeigneter Weise.

Das Gremium wurde bei der Mitgliederversammlung am 05.06.2023 für vier Jahre gewählt.

Herzlichen Glückwunsch zur erfolgreichen Wahl und vielen Dank für Ihr Engagement!
Auf eine gute Zusammenarbeit!

Mögliche Beschwerdeanträge senden Sie bitte an:

Sie erreichen uns auch auf dem Postweg:

Deutscher Fundraising Verband. e.V.
Schiedskommission
Brüderstraße 13
10178 Berlin

Schiedskommission

Özlem Yilmazer

Özlem Yılmazer, DFRV Schiedskommission und Regionalgruppe Rhein-Ruhr
Schiedskommission

Sabine Volkert

Sabine Volkert, Deutscher Fundraising Verband, Schiedskommission und Fachgruppenleitung Solo-Selbstständige
Schiedskommission

Dr. Martin Dodenhoeft

Dr. Martin Dodenhoeft, Schiedskommission Deutscher Fundraising Verband

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