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Update vom 31.01.2024

Zuwendungsempfängerregister - ZER - seit dem 31. Januar 2024 veröffentlicht

Das Zuwendungsempfängerregister ging am 31. Januar online. Es wird beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) geführt und umfasst alle steuerbegünstigten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen.

Neben den regelmäßigen Updates auf unserer Seite folgen weitere Online-Veranstaltungen. Bereits am 15. Februar 2024 gibt es ein Webinar mit ersten Praxiserfahrungen. Es referieren Melanie Deurer (Abteilungsdirektorin beim Bundeszentralamt für Steuern) und Doris Kunstdorff (DFRV).

Für alle DFRV-Mitglieder sind alle ZER-Veranstaltungen kostenfrei und auch alle vergangenen Webinare und Unterlagen können noch einmal zum Download mit Passwort abgerufen werden. Interessierte Personen und Organisationen können natürlich Mitglied werden, das Netzwerk nachhaltig unterstützen und selbst davon profitieren – oder für 85 Euro ein Ticket erwerben.

Update vom 29.09.2023

Der DFRV unterstützt seine Mitglieder mit Informationen und Handlungsempfehlungen

Im letzten Update haben wir die Daten vorgestellt, die ab 1.1.2024 im Zuwendungsempfängerregister ab 1.1.2024 veröffentlicht werden sollen (vgl. §60b AO; Regierungsentwurf zum Wachstumschancengesetz). Diese Daten sollen von den lokalen Finanzbehörden an das Bundeszentralamt für Steuern automatisch übermittelt werden, d.h. es soll den Organisationen kein Aufwand dadurch entstehen.

Das ist gut – einerseits. Doch andererseits: wisst ihr überhaupt, ob bei eurem örtlichen Finanzamt die geforderten Daten richtig hinterlegt sind? Wenn nicht, werden womöglich falsche oder veraltete Informationen veröffentlicht.

Daher haben wir ein Musterschreiben vorbereitet, mit dem sich die DFRV-Mitgliedsorganisationen an ihr jeweiliges Finanzamt wenden können. Ziel ist natürlich, dass ihr eure hinterlegten Daten bis zum 31.12.2023 möglichst vollständig und korrekt bei eurem Finanzamt hinterlegt habt. Weiterhin bedeutet es auch, dass viele DFRV-Mitgliedsorganisationen höchstwahrscheinlich mit einer sehr hohen Datenqualität in der ersten Datenübertragung berücksichtigt werden können und wir auch als eine Gruppe von „fortschrittlichen Ansprechpartner*innen“ fungieren, die in den nächsten Schritten und Entwicklungen mit eingebunden werden können. Das verschafft uns eine Vorreiter*innenrolle, die wir als Verband und Netzwerk nutzen können, um die Prozesse mitgestalten zu können.

Unsere Mitglieder finden ein Musterschreiben im Mitgliederbereich für das Finanzamt.

Wir sind natürlich sehr gespannt, wie die unterschiedlichen Finanzämter auf das Musterschreiben reagieren. Bitte sendet uns die Antworten der Finanzämter anonymisiert zu. Wir möchten die Reaktionen auswerten und bei einem der nächsten Webinare darüber berichten. Schickt das Material an info@dfrv.de. Vielen herzlichen Dank!

Doris Kunstdorff
Doris Kunstdorff

Regelmäßige Online-Veranstaltungen ab November 2023 halten euch auf dem Laufenden

Wir starten mit Online-Veranstaltungen, die für DFRV-Mitglieder kostenfrei sind. Interessierte Personen und Organisationen können natürlich Mitglied werden und das Netzwerk nachhaltig unterstützen oder für 85 Euro ein Ticket erwerben. Dieses Angebot wird die Updates auf dieser Website ergänzen und vertiefen. Die Agenda wird kurz vor dem Termin veröffentlicht.

Webinarmitschnitte und Begleitmaterial

Am 09.11.2023 fand unser erstes Webinar “ZER – Insights” mit Infos zum aktuellen Stand und Kritikpunkten zum Zuwendungsempfängerregister statt. Bitte haben Sie Verständnis, dass der Webinar-Mitschnitt und die Präsentation von Doris Kunstdorff unseren Mitglieder und Ticket-Inhabern vorbehalten ist. Angemeldete Personen erhalten das Passwort automatisch per E-Mail von der Geschäftsstelle. Wenn Sie (noch) kein Ticket haben, können Sie rückwirkend für 85 € das Passwort erhalten. Schreiben Sie einfach formlos eine E-Mail an die Geschäftsstelle. Dankeschön.

Zahlreiche Veranstaltungen vom DFRV sind für Mitglieder kostenfrei
Update vom 26.09.2023

Zuwendungsempfängerregister - ZER: neu zum 1.1.2024

Wie einige von euch schon wissen, gibt es Neuigkeiten zum Zuwendungsempfängerregister und Digitalen Spendenverfahren. Aber es kursieren auch irreführende Infos, die wir mit diesem Update klarstellen möchten.

Fakt ist:

Die bisherigen Änderungen zum §60b der Abgabenordnung sind im so genannten Wachstums­chancengesetz festgehalten. Der Gesetzesentwurf, auf den wir uns hier beziehen, ist der Regierungsentwurf vom 29.08.2023.

Die Einführung des Zuwendungsempfängerregisters ab dem 01.01.2024 wurde 2020 mit dem Jahressteuergesetz beschlossen.

Das Zuwendungsempfängerregister wird beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) geführt und umfasst alle steuerbegünstigten Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen.

(Auszug, S.47)

§ 60b Abgabenordnung wird wie folgt geändert

a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Das Bundeszentralamt für Steuern führt ein Register, in dem Körperschaften und juristische Personen des öffentlichen Rechts geführt werden, an die steuerbegünstigt Zuwendungen nach den §§ 10b, 34g des Einkommensteuergesetzes geleistet werden können (Zuwendungsempfängerregister).“

b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
„(2) Im Zuwendungsempfängerregister speichert das Bundeszentralamt für Steuern zu Zwecken des Sonderausgabenabzugs nach § 10b des Einkommensteuergesetzes und der Steuerermäßigung nach § 34g des Einkommensteuergesetzes automatisiert folgende Daten:

  1. Wirtschafts-Identifikationsnummer,
  2. Name,
  3. Anschrift,
  4. steuerbegünstigte Zwecke nach §§ 52 bis 54,
  5. Datum der Anerkennung als Partei im Sinne des § 2 Parteiengesetzes,
  6. Datum der Anerkennung als Wählervereinigung,
  7. Status als juristische Person des öffentlichen Rechts,
  8. zuständige Finanzbehörde,
  9. Datum der Erteilung des letzten Freistellungsbescheides, der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid oder des Feststellungsbescheides nach § 60a,
  10. Kontoverbindungen bei Banken/ Kreditinstituten und Bezahldienstleistern.“

Teilerfolg

Punkt 10 hatten wir, die NPO-Vertreter*innen am ersten und bisher einzigen Beteiligungsworkshop, einstimmig eingefordert. Ebenso die Möglichkeit, die Einträge in das Register zu prüfen und zu korrigieren.

Auch diese Anforderung findet sich im Regierungsentwurf wieder:

d) Folgender Absatz 5 wird angefügt:

„(5) Die im Zuwendungsempfängerregister Geführten können Änderungen und Ergänzungen der Eintragungen nach Absatz 2 Nummer 10 mit Hilfe eines amtlich vorgeschriebenen Datensatzes durch Datenfernübertragung bewirken.“

An anderer Stelle im Regierungsentwurf (Seite 213) wird außerdem das Ziel der Regelungen formuliert:

„Ziel der Regelungen ist es, dass das Bundeszentralamt für Steuern ein Zuwendungs­empfängerregister aufbaut, in dem sämtliche steuerbegünstigte Zuwendungsempfänger nach den §§ 10b sowie 34g EStG erfasst werden. Diese sollen auch öffentlich einsehbar sein. Da auf das Zuwendungsempfängerregister zukünftig ein digitales Spendenabzugsverfahren aufgebaut werden soll, ist es zwingend notwendig, dass alle Zuwendungsempfänger, die Zuwendungsbestätigungen nach § 50 EStDV ausstellen dürfen, in dem Register erfasst werden.“

Entscheidend ist hier das Wörtchen „zukünftiges digitales Spendenabzugsverfahren“!

Nicht das digitale Spendenabzugsverfahren wird am 1.1.2024 in Kraft treten, sondern das Zuwendungsempfängerregister soll bis dahin aufgebaut werden.

Und selbst dieser Aufbauprozess wird nicht am 1.1.2024 abgeschlossen sein. Das Bundeszentralamt für Steuern geht selbst davon aus, dass es am Anfang noch „ruckeln“ würde. Soweit unser aktueller Stand.

Fakt ist leider auch, dass der Beteiligungsprozess als solcher nicht rund läuft. Genauer gesagt, bis auf diesen Workshop ist eigentlich nichts passiert – zumindest nichts, worüber das BMF uns aktiv informiert hätte.

Auf Druck des DFRV und dem Bündnis für Gemeinnützigkeit findet nun am 28.10.2023 ein Workshop zur Entwicklung der Engagementstrategie statt, bei dem Bürokratieentlastung und speziell die Problematik mit dem Zuwendungsempfängerregister mit Vertreter*innen aus den Ministerien und der Politik bearbeitet wird.

Seit dem 1. September 2023 gibt es auch einen personellen Wechsel im Bundesministerium der Finanzen. Der bisher verantwortliche Alfried Reusch ist in ein anderes Referat gewechselt und Friedrich-Wilhelm Wulfmeyer ist nun Ansprechpartner für das ZER. Am 26.10.2023 ist er erstmals zu Gast bei der kostenfreien digitalen Veranstaltung des Arbeitskreises AK 1.6 „Bürokratieentlastung und Digitalisierung des Dritten Sektors und des bürgerschaftlichen Engagements“, Webkonferenz der AWV unter Co-Leitung von Larissa Probst.

Sobald wir Neuigkeiten für euch haben, informieren wir euch per Newsletter und an dieser Stelle. Deshalb: immer wieder mal reinschauen lohnt sich!

Doris Kunstdorff
Larissa Probst