Das Ethik-Signet des Deutschen Fundraising Verbands e.V.
Die Glaubwürdigkeit und das Image von spendensammelnden Organisationen und von Menschen, die in diesem Bereich tätig sind, sind wichtige Erfolgsfaktoren für das Fundraising. Um Spender*innen und Interessierte für dieses Thema zu sensibilisieren, wurde bereits 2015 vom Deutschen Fundraising Verband das Ethik-Signet eingeführt.
Das Ethik-Signet bietet Organisationen den Vorteil, dass diese gegenüber Spender*innen und der Öffentlichkeit sichtbar machen können, dass sie die „19 Grundregeln für eine gute, ethische Fundraisingpraxis“ und die “Charta der Spenderrechte” unterzeichnet haben und sich selbst dazu verpflichten, sie einzuhalten.
Jedes Organisations- oder Dienstleistungs-Mitglied des DFRV kann das Ethik-Signet führen, nachdem dieses einmalig beantragt und der Jahresmitgliedsbeitrag entrichtet wurde. Das Führen des Ethik-Signets ist kostenlos. Die Unterzeichnung der Vereinbarung verpflichtet nicht dazu, das Signet zu nutzen.
Das Ethik-Signet kann sowohl auf Druckmaterialien (Flyer, Broschüren, Jahresberichte, Briefpapier, Visitenkarten etc.) sowie im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit (Pressemeldungen, Videobeiträge etc.) als auch im Bereich der digitalen Medien (Homepage, E-Mail-Signatur etc.) verwendet werden. Das Signet darf nicht verändert werden und in keinem direkten Kontext mit Zusätzen und Ergänzungen stehen. Das Ethik-Signet darf nur in den vorgegebenen Farben, Größen und Auflösungen als Einheit verwendet werden.
Organisations- und Dienstleistungs-Mitglieder können sich hier das Antragsformular herunterladen.
Antrag auf Nutzung des Ethik-Signets
Eine druckfähige Version des Signets wird nach Prüfung des Antrags zugeschickt. Nach der einmaligen erfolgreichen schriftlichen Beantragung darf das Ethik-Signet genutzt werden. Eine wiederholte Beantragung ist nicht erforderlich.
Bei Erlöschen der Mitgliedschaft (durch Austritt oder Ausschluss), der Nichtzahlung des Jahresmitgliedsbeitrags oder bei mehrmaliger Verletzung der Nutzungsbedingungen des Ethik-Signets, kann der Vorstand dieses aberkennen. Es darf dann nicht weiter geführt werden und muss innerhalb von 6 Monaten von allen Print-Materialien und innerhalb eines Monats von allen digitalen Anwendungen entfernt worden sein.