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  • 13. April 2023

    Offener Brief zum Entwurf für eine Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (2021/0381 (COD))

    Im November 2021 wurde der Vorschlag für eine Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung des Europäischen Parlaments und des Rates veröffentlicht. Mit der Verordnung wird das Ziel verfolgt, der Fragmentierung nationaler Rechtssetzungen im Bereich der politischen Werbung zu begegnen und somit die Rechtsdurchsetzung zu erhöhen. Somit soll sowohl der Schutz der persönlichen Daten und der Bürgerrechte gestärkt als auch der Binnenmarkt für die politische Werbung sowie ein hohes Maß an Transparenz bei der politischen Werbung gewährleistet werden.

    Gemäß Artikel 2 Nr. 2 des Entwurfes wird unter politischer Werbung jede Ausarbeitung, Platzierung, Förderung, Veröffentlichung oder Verbreitung einer Botschaft mithilfe eines beliebigen Mittels verstanden, die geeignet ist, das Ergebnis einer Wahl oder eines Referendums, einen Rechtsetzungs- oder Regulierungsprozess oder ein Abstimmungsverhalten zu beeinflussen. Als Herausgeber entsprechender politischer Werbung wird nach Nr. 11 dieses Artikels jede natürliche oder juristische Person definiert, die über ein beliebiges Medium politische Werbung sendet oder öffentlich zugänglich macht. Für entsprechend deklarierte Botschaften wären nach Artikel 12 Nr. 1 des Entwurfes Verfahren zum Targeting oder Amplifizieren grundsätzlich verboten. Ausnahmen sollen nach individueller Einwilligung oder auf Grundlage geeigneter Garantien durch eine Organisation ohne Gewinnerzielungsabsicht und unter der Voraussetzung, dass nur ein eingegrenzter Personenkreis adressiert werden darf, ermöglicht werden.

    Die unterzeichnenden Organisationen arbeiten unter anderem für die Berücksichtigung der Interessen von jungen Menschen sowie für die Umsetzung derer Rechte wie sie in der Konvention über die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen 1989 beschlossen wurden. Den Menschenrechten fühlen wir uns verpflichtet. Vor diesem Hintergrund setzen wir uns sowohl für Informations- als auch für Diskriminierungsfreiheit einerseits wie auch für die Integrität demokratischer Prozesse andererseits ein. Da die gezielte Beeinflussung von politischen Vorhaben und Vorgängen dem entgegenstehen kann, teilen wir die Intention des Regulierungsvorhabens grundsätzlich. Wir ermutigen alle relevanten Akteur*innen, sich für die Transparenz politischer Werbung einzusetzen und damit einen essenziellen Beitrag zur Sicherung der universellen Menschenrechte und unseres demokratischen Gemeinwesens zu leisten.

    Zu unserer Arbeit gehört es, regelmäßig mit Veröffentlichungen über politische Vorhaben zu informieren und auf deren Wechselwirkungen hinsichtlich des Aufwachsens junger Menschen sowie mit den Kinderrechten hinzuweisen. Im Rahmen dieser Tätigkeiten nutzen wir auch Möglichkeiten der Unterstützung durch politische Persönlichkeiten, um damit die öffentliche Aufmerksamkeit für unsere politischen Ziele und Forderungen zu erhöhen, bspw. wenn diese als Schirmherren oder -frauen tätig werden oder unsere Veranstaltungen eröffnen.
    Ebenso dienen unsere Veröffentlichungen dazu unsere Arbeit als gemeinnützige Organisation darzustellen sowie unsere Bekanntheit zu steigern. Insgesamt ist unsere Arbeit ohne das Artikulieren von Positionen, die als Beeinflussung politischer Vorgänge entsprechend des vorliegenden Entwurfes gewertet werden, nicht umsetzbar. So wäre auch dieser offene Brief nicht mehr zielführend bekannt zu machen und zu verbreiten, da wir mit unseren Hinweisen und Anmerkungen ganz deutlich darauf abzielen Änderungen an einem Regulierungsprozess zu beeinflussen.

    Wir befürchten, dass unsere Arbeit durch den Verordnungsentwurf eingeschränkt oder gar unmöglich werden wird. Dabei gründet unsere Sorge auf Definitionen und Regulierungsansätzen in diesem Entwurf, welche unserer Auffassung nach nicht hinreichend zwischen kommerziellen und gemeinnützigen Interessen unterscheiden und dadurch, möglicherweise unbeabsichtigt, negative Auswirkungen auf unsere vitale und für eine Demokratie notwendige Zivilgesellschaft haben. Es bedarf daher präziserer Regeln und Definitionen, was als politische Werbung erachtet werden und welche Akteur*innen unter die neue Verordnung fallen sollen.

    Vor diesem Hintergrund setzen sich die unterzeichnenden Organisationen für folgende Punkte ein:

    1. Politische Werbung und damit verbundene Dienstleistungen sollen Regeln unterworfen werden, die dazu dienen, die Manipulationen von Wahlen und Abstimmungen zu verhindern bzw. minimieren.
    2. Der Begriff der politischen Werbung bedarf einer klaren und eindeutigen Definition, die auf einem präzisen Kriterienkatalog basiert.
    3. Der Regulierungsvorschlag sollte eindeutig zwischen Akteur*innen unterscheiden, die im eigenen oder kommerziellen Interesse agieren und solchen, die menschenrechtsbasiert und gemeinnützig tätig sind.
    4. Auch für Akteur*innen, die auf Grundlage der Menschenrechte und gemeinnützig tätig sind sollen die Regelungen zur Transparenz politischer Werbung gelten.
    5. Im Unterschied zu Akteur*innen, die im eigenen oder kommerziellen Interesse agieren soll politische Werbung von Akteur*innen, die menschenrechtsbasiert und gemeinnützig tätig sind, jedoch nicht dem grundsätzlichen Verbot des Targeting und Amplifizieren unterfallen.
    6. Politische Werbung von Akteur*innen, die im eigenen oder kommerziellen Interesse tätig sind, sollte auch nicht auf Grundlage einer individuellen Einwilligung zur Nutzung der persönlichen Daten erlaubt werden.
    7. Wir fordern alle politischen Akteur*innen, die an der Bearbeitung und Verabschiedung des Entwurfes über eine Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (2021/0381 (COD) beteiligt sind, auf, sich für Anpassungen und Klarstellungen im Verordnungsentwurf einzusetzen, die den vorgenannten Punkten Rechnung tragen.

    Download des Briefes mit allen unterzeichnenden Organisationen (PDF)

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    Pressekontakt

    Larissa M. Probst
    Geschäftsführung
    Deutscher Fundraising Verband e.V.
    Brüderstr. 13 | 10178 Berlin
    E-Mail
    Tel.: 030 – 30 88 3180 – 0

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